Am 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Ausgenommen hiervon sind die in §§ 36, 37 VSBG geregelten Informationspflichten der Unternehmer. Diese treten erst am 1. Februar 2017 in Kraft. Nähere Informationen können Sie dem ZDH Informationsblatt PRAXIS RECHT vom Dezember 2016 mit entsprechenden Musterformulierungen entnehmen. Eine Info-Schrift des BMJV über die Informationspflichten gibt weitere Auskünfte.
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